Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die folgenden Vertragsbedingungen gelten für Verträge

zwischen dem

Medienservice Bennit Hirmke, Isernhagener Straße 99 in 30163 Hannover
– im Folgenden der „Grafikdesigner“ –

und

den in § 2 des Vertrags bezeichneten Kunden
– im Folgenden der „Kunde“ –.

§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen dem Grafikdesigner und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Grafikdesigner stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand / IP-Rechte

(1) Vertragsgegenstand im Bereich Webdesign ist die Erstellung einer Website für den Kunden (inklusive deren Wartung für den Zeitraum von zwei Monaten nach dessen Abnahme), sowie die Einräumung eines zeitlich und örtlich unbegrenzten und ausschließlichen Nutzungsrechts an dieser Website. Nach dem kostenlosen Wartungszeitraum besteht für den Kunden die Möglichkeit einen Wartungsvertrag mit dem Grafikdesigner abzuschließen.

(2) Im Bereich Printmedien wird die Gestaltung entsprechender Printmedien geschuldet. Der Grafikdesigner räumt dem Kunden dabei jeweils ein am Vertragszweck orientiertes einfaches Nutzungsrecht ein.

(3) Der Grafikdesigner ist Urheber des von ihm erstellten Werkes. Ein Miturheberrecht des Kunden wird nicht begründet. Der Kunde ist durch seine Mitwirkung Ideengeber oder Gehilfe, es entsteht kein einheitliches Werk.

(4) Die Abtretung der unter § 2 Abs. 2 eingeräumten Rechte durch den Kunden bedarf der Zustimmung des Grafikdesigners.

(5) Der Grafikdesigner ist nicht zur Herausgabe „offener Dateien“ (Arbeitsdateien) verpflichtet. Ein über den konkreten Vertragszweck hinausgehendes „offenes Dateiformat“ kann nach Vereinbarung gegen eine entsprechend zu vereinbarende Vergütung erworben werden.

(6) Bei den Design-Verträgen (Webdesign und/oder Printmedien) handelt es sich um Werkverträge. Ergänzend zu den Regelungen dieser Verträge finden die §§ 631 ff. BGB (für Unternehmer jeweils unter Ausschluss von § 650 BGB) Anwendung.

§ 3 Abnahme / Mitwirkung / Verzug

(1) Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Insoweit besteht Gestaltungsfreiheit.

(2) Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet. Wird die Durchführung des Vertrages wegen der verspäteten Mitwirkung des Kunden, oder aus Gründen, die der Kunde sonst zu vertreten hat, verzögert, kann der Grafikdesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Der Grafikdesigner kann bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

(3) Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Kunden, ist der Kunde innerhalb von 5 Werktagen zu ihrer schriftlichen Abnahme verpflichtet, sofern sie den vertraglichen Spezifikationen sowie dem freigegebenen Konzept (bzw. Prototypen) entspricht.

(4) Die Abnahme im Bereich Printmedien erfolgt durch die Freigabe der einzelnen Werke für den Druck.

(5) Nach der Abnahme des Werkes ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Kunden in Form einer Schlussrechnung in Rechnung zu stellen. Der offene Betrag ist innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.

(6) Der Kunde kommt durch die Versäumung des Fälligkeitstermins in Verzug. In diesem Fall hat er dem Grafikdesigner Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.

(7) Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch den Grafikdesigner nicht aus.

§ 4 Sonstige Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Grafikdesigner darf für die Auftragserfüllung Fremdleistungen in Anspruch nehmen. Er ist berechtigt die für die Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Kunden zu bestellen. Der Kunde verpflichtet sich insoweit, dem Grafikdesigner entsprechende Vollmachten zu erteilen.

(2) Sollten Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Grafikdesigners erfolgen, stellt der Kunde den Grafikdesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis frei.

§ 5 Vergütung

(1) Die Vergütung wird mit der Auftragserteilung vereinbart. Sie kann als Pauschalvergütung oder nach Zeitaufwand erfolgen. Ist eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart, erfolgt die Abrechnung pro angefangene halbe Stunde.

(2) Der Grafikdesigner ist zum Vorschuss berechtigt.

(3) Auslagen, einschließlich Reise- und Bewirtungskosten, sind dem Grafikdesigner im Rahmen der Vertragsausführung gegen Nachweis zu erstatten.

§ 6 Sonderleistungen

Die angebotenen Designleistungen beinhalten zwei Korrekturschleifen. Jede weitere Korrekturschleife wird als Sonderleistung nach Aufwand berechnet. Andere Sonderleistungen wie (beispielsweise Drucküberwachung, Bildrecherche, etc.) werden ebenfalls nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die Nutzungsrechte beim Grafikdesigner.

§ 8 Sachmängelgewährleistung, Garantie

(1) Der Grafikdesigner haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere gem. §§ 631 ff. BGB. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist auf vom Grafikdesigner gelieferte Sachen 12 Monate.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, sind Beanstandungen offensichtlicher Mängel innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Grafikdesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge in Textform.

(3) Eine zusätzliche Garantie besteht bei den vom Grafikdesigner gelieferten Waren nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.

§ 9 Haftung

(1) Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz (z.B. an ihm überlassenen Vorlagen) sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Grafikdesigners, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Grafikdesigner nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und Abs. 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Grafikdesigners, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Grafikdesigner den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Grafikdesigner und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 10 Sonstige Haftungsfragen / Garantien

(1) Der Kunde ist für den Fall des Datenverlusts durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen selbst zur Datensicherung verpflichtet. Die Reproduktion der Daten kann der Grafikdesigner in Absprache mit dem Kunden nach Aufwand abrechnen.

(2) Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Grafikdesigner gegenüber dem Kunden keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit den Grafikdesigner kein Auswahlverschulden trifft. Der Grafikdesigner ist lediglich als Vermittler anzusehen.

(3) Sofern der Grafikdesigner selbst Auftraggeber von Fremdunternehmen ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstige Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Kunden ab. Der Kunde verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme des Grafikdesigners zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche selbst durchzusetzen.

§ 11 Urheberrechte / Wettbewerbsrechte

(1) Der Kunde garantiert, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte und Informationen nicht in rechtswidriger Weise in Rechte Dritter eingreifen. Er stellt den Grafikdesigner auch insoweit von jeglichen Ansprüchen in diesem Zusammenhang frei und ersetzt ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung.

(2) Für Verletzungen von Wettbewerbsrecht und ähnliche Verstöße, die auf der Konzeption des Gesamt-Werkes beruhen, haftet der Grafikdesigner nur, wenn sie durch seine spezielle Ausgestaltung der Website oder der Printmedien entstanden sind und auf von ihm eingebrachten Ideen beruhen. Für Verstöße, die einem vom Kunden verfolgten Businessmodell inhärent sind, haftet der Grafikdesigner nicht. Im Übrigen haftet der Grafikdesigner für Rechtsverstöße nur, wenn er den Rechtsverstoß kannte und dadurch seine Aufklärungspflichten verletzt hat.

(3) Für die wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet der Grafikdesigner nicht.

§ 12 Vertragsstrafe

Die Entwürfe des Grafikdesigners dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung bei der Reproduktion nicht verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Grafikdesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % der Auftragssumme zu verlangen. Hiervon bleibt das Recht unberührt einen konkreten höheren Schaden geltend zu machen.

§ 13 Vorzeitige Vertragsbeendigung/Übertragbarkeit/Aufrechnung

(1) Im Falle der vorzeitigen Beendigung ist der Grafikdesigner berechtigt, die für die Konzeptentwicklungsphase anteilig vereinbarte bzw. eine angemessene anteilige Vergütung zu verlangen.

(2) Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nicht ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Grafikdesigners auf Dritte übertragen.

(3) Zur Aufrechnung sowie zur Ausübung von Pfand- oder Zurückbehaltungsrechten ist der Kunde nur befugt, wenn die von ihm geltend gemachten Forderungen vom Grafikdesigner anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt sind.

§ 14 Rechtswahl / Salvatorische Klausel

(1) Auf Verträge zwischen dem Grafikdesigner und den Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbes. des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und dem Grafikdesigner der Sitz des Grafikdesigners.

(3) Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen lässt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt.

(4) Der Grafikdesigner und der Kunde sind verpflichtet, im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung diese in gemeinsamer Abstimmung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck dieses Vertrages am nächsten kommt. Entsprechendes gilt auch für eventuell auftretende Lücken des Vertrages.